Sobald Sie das Erstellungsdatum Ihres Energieausweises ausgewählt haben, werden die entsprechenden Eingabefelder angezeigt.
Seit der Novellierung der Energiesparverordnung (EnEV) im Jahr 2014 gelten verschärfte Regelungen. Beispielsweise muss der Energieausweis schon bei der Besichtigung unaufgefordert vorgelegt oder übergeben werden. Die Energiedaten müssen bereits in den Immobilienanzeigen ausgewiesen werden. Sonst drohen empfindliche Bußgelder. Sollten Sie noch keinen Energieausweis Ihrer Immobilie haben, können Sie sich Hier einen erstellen